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Dr. Weber
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Compliance

Wir beraten Unternehmen des gehobenen Mittelstands und Konzerne regelmäßig bei der Ausarbeitung, Implementierung und Fortschreibung passgenauer Compliance-Strukturen.

Durch eine gute Unternehmens-Compliance werden Rechtsverstöße vermieden. Potenzielle Haftungsrisiken werden bereits präventiv minimiert. Vorbildliche Compliance-Systeme tragen entscheidend zur Werthaltigkeit von Unternehmen bei und erleichtern die Unternehmens- und Konzernsteuerung.

Gestützt auf unsere langjährige Expertise und einen reichen Erfahrungsschatz nehmen wir außerdem zu möglichen Compliance-Risiken gutachterlich Stellung und unterstützen bei der Aufarbeitung von Compliance-Verstößen. Vielfach sind wir dabei auch an der Seite betroffener Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer tätig. Auch die Verhinderung von Rechtsverstößen durch rechtzeitige Präventionsberatung ist Teil unseres Aufgabenspektrums.